Carport

Carport und Baugenehmigung

Das ist eine recht beliebte Frage:
„Brauche ich eine Baugenehmigung wenn ich ein Carport auf meinem Grundstück aufstellen möchte?”

Antwort:
Kommt drauf an.

Worauf?
Nun, zuerst einmal auf das Bundesland. Ob man nämlich eine Baugenehmigung braucht, ist vom Baurecht abhängig, und das wiederum ist vom Bundesland geregelt worden. So kann es also sein, dass in dem einen Land der Bau eines Carports genehmigungspflichtig ist und in dem anderen nicht. Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung (LBO) ist also schon mal Pflicht.
Die Firma Opitz Solar – spezialisiert auf den Bau von Solar-Carports – hat ein sehr informatives pdf-Dokument über Baugenehmigungsverfahren bei Carports auf Ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. In diesem Dokument findet man auch kurz eine Erläuterung, in welchem Bundesland es wie gehandhabt wird mit dem Bau eines Carports.
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In jedem Fall kann es nicht schaden, sich vor Baubeginn mit dem örtlichen Bauamt einmal kurzzuschließen und Rücksprache zu halten.
Gibt es einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück, könnte es möglich sein, dass nur eine Bauanzeige nötig ist. Aber ob dem so ist lässt sich auf jeden Fall immer am besten vor Ort mit dem Bauamt der Gemeinde abklären.

Sollten Sie den Fehler begehen und einfach munter drauflos bauen, ohne sich da im Vorfeld genügend abgesichert zu haben, kann es durchaus passieren dass Sie neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auch den Carport wieder komplett demontieren müssen und den Platz in seiner Ursprünglichkeit wieder herstellen müssen.

Durch intensive Informationsbeschaffung beim örtlichen Bauordnungsamt im Vorfeld eines Carport-Baus sollte man das aber vermeiden können.
Auch sollten Sie darauf achten, inwieweit der Carport-Lieferer/-Hersteller Ihnen behilflich ist mit dem Bauantrag. Sind die Unterlagen wie zum Beispiel Bauzeichnung, Baubeschreibung und Statik mit in dem Paket des Herstellers enthalten oder nicht? Auch hier lohnt sich im Zweifelsfalle lieber der Gang zu einem Carport-Fachmann mit intensiven Beratungsmöglichkeiten, als eine Carport-Billigversion irgendwo zu erwerben.
Sonst könnte es unter Umständen teurer werden, als Sie denken.

Carport und Versicherung

Bei der Fragestellung „Carport und Versicherung” lohnt es sich, mal einen Blick in seine Kfz-Versicherung zu werfen und zum anderen das Kleingedruckte in der Gebäudeversicherung sich genau durchzulesen.
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Kommen wir zuerst zur Kfz-Versicherung, dazu ein paar gesammelte Infos:

- bei einer Garage kommt es hauptsächlich der Versicherung darauf an, ob diese abschließbar ist oder aber nicht. Ein Carport ist ja meist eine zu mindestens einer Seite hin offene Unterstellmöglichkeit, so dass ein freier Zugang zum Auto und damit ein Diebstahl des Autos möglich wäre. Ist der Carport jedoch verschließbar, sieht das jedoch möglicherweise ganz anders aus.
- eindeutiger dürfte da die Frage nach möglichen Umweltschäden sein: ein Carport schützt – genauso wie eine Garage – das Auto vor möglichen Hagelschäden oder Sturmschäden. Dort dürfte es also einfacher sein, Versicherungsschutz zu bekommen.
Wie dem auch sei, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kfz-Versicherung, welche Regelungen im Vertrag gelten und lassen Sie ansonsten gegebenenfalls Ihr Carport zusätzlich absichern.

Ist ein Carport über die Wohngebäudeversicherung eigentlich mit versichert?

Nun, diese Frage lässt sich nicht ganz so einfach beantworten.
Dazu müssen ein paar zusätzliche Informationen beachtet werden:
- ist ein Carport ein Gebäude? Auf der Seite www.frag-einen-anwalt.de wird diese Frage verneint mit der Aussage: „Aus § 94 Nr. 1 BGB lässt sich ableiten, dass ein Gebäude ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk ist, das von Menschen betreten werden kann und Menschen und Sachen schützt.
Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung versicherbar sind Gebäude, die ganz oder überwiegend Wohnzwecken dienen. Überwiegend heißt, es müssen mindestens 50 % der Nutzflächen zu Wohnzwecken genutzt werden. Das ist bei Carports nicht der Fall.”

Weiterhin heißt es dort:
„Gemäß § 1 (2b) VGB 2000 sind weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstücksbestandteile nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert. Im Antrag beziehungsweise in der Police müsste der Carport also explizit erwähnt sein, um in den vertraglichen Versicherungsschutz einbezogen zu werden.

Allerdings bieten einige Versicherer in ihren die VGB ergänzenden Versicherungsbedingungen ausdrücklich Schutz für Carports als Standardleistung an. Insofern sollten Sie hier die spezifischen Bedingungen Ihres Versicherers überprüfen.”

Ja, das ist dann wohl auch die Erkenntnis des Beitragserstellers:
Prüfen Sie ihre Versicherungspolice und die darin festgehaltenen Versicherungsbedingungen.
Wenn dort der Versicherungsschutz Ihres Carports nicht eindeutig definiert ist, wäre zuerst ein Anruf bei der Versicherung eine gute Idee. Und danach die Überlegung, wie man weiter verfährt. Zwei Möglichkeiten sind dort gegeben:
1. Sie lassen ihren Carport explizit in die Versicherung mit aufnehmen.
2. Oder sie wechseln Ihre Versicherung und schließen eine neue Kfz- oder Gebäudeversicherung bei einem Anbieter ab, bei dem der Carportversicherungsschutz explizit als Standardleistung deklariert ist.

Eine allgemeingültige Aussage ist hier wohl (leider) nicht zu erwarten.

Carports mit Pfiff

Das trifft es ganz gut, die Überschrift. So sehen nicht nur die Carports aus der Rietberger, sondern so heißt auch gleich die Firma.
Die Modelle der exklusiven Carport Hersteller sind nicht nur qualitativ äußerst hochwertig, sondern auch im Design sehr ungewöhnlich.
So findet man neben den Klassikern des normalen Holzcarports auch so individuelle Angebote wie ein Feng Shui Carport, das im Stile der asiatischen Lehre sehr ungewöhnlich mit Steinsäulen und einer ungewöhnlichen Dachlösung aufwartet.

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© pfiff-carports.de

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Oder aber auch ein traumhaftes mediterran gehaltenes Carport mit rundem Naturdach inklusive Dachbegrünung.

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© pfiff-carports.de

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So ein Carport kann also auch optisch sehr schön und gefällig sein, es muss nicht immer eine Stahl- oder einfache Holzkonstruktion sein, sondern kann ihr Grundstück auch ehrlich bereichern.
Schauen Sie sich einfach mal den sehr schönen Carport-Katalog der Firma „Carports mit Pfiff” an. Da möchte man am liebsten seine Klinker-Fertiggarage aus den 70ern direkt abreißen und sich so einen formschönes Unterstand für sein Auto errichten lassen.

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Quelle: pfiff-carports.de